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Sukzessive Kompetenz und Streitanhängigkeit in Sozialrechtssachen

BetriebswichtigesARD 4727/23/96 Heft 4727 v. 8.3.1996

(ASGG § 71) Tritt bei einem Bescheid eines Versicherungsträgers infolge Klagserhebung durch den Versicherten "sukzessive Kompetenz" des Sozialgerichtes ein, wobei von der Klage zunächst ein Teil, der sich inhaltlich vom übrigen Bescheid trennen läßt, nicht betroffen war, kann die weitere Klage gegen diesen Teil nicht wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen werden.

OGH 10 Ob S 202/95 v. 31.10.1995

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