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UStG § 12 Abs. 2, RL 77/388/EWG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4727/17/96 Heft 4727 v. 8.3.1996

(UStG § 12 Abs. 2, RL 77/388/EWG) Ein Steuerpflichtiger handelt beim Verkauf eines gemischt genutzten Gegenstands, von dem er einen Teil seiner privaten Nutzung vorbehalten hat, hinsichtlich dieses Teils nicht als Steuerpflichtiger im Sinne von Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977. Verkauft ein Steuerpflichtiger einen gemischt genutzten Gegenstand, ist bei der Anwendung des Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG nur der seinem Unternehmen zugeordnete Teil des Gegenstands zu berücksichtigen.

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