Der Entwurf einer Novelle zum BPGG, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht ab 1. 4. 1996 folgende Änderungen vor:
- Kürzung des Pflegegeldes in der Stufe 1 von derzeit S 2.635,- monatlich auf S 2.000,- monatlich;
- Zuerkennung und Erhöhung des Pflegegeldes frühestens erst ab dem Folgemonat der Antragstellung;