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Amtl. Verlautbarung Nr. 33/1996

SozialversicherungARD 4726/22/96 Heft 4726 v. 5.3.1996

Festsetzung eines Trinkgeldpauschales für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure gemäß § 44 Abs. 3 ASVG ab 1. 3. 1996 für die Steiermark durch die Gebietskrankenkasse entsprechend den Sätzen für NÖ (siehe ARD 4705/23/95). Amtl. Verlautbarung Nr. 33/1996. (SoSi 1996/198, Heft 2)

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