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AngG § 8 Abs. 8

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4726/7/96 Heft 4726 v. 5.3.1996

(AngG § 8 Abs. 8) Einem Arbeitgeber ist nicht die Diagnose einer Erkrankung, sondern bloß die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit mit ärztlicher Bestätigung nachzuweisen. ASG Wien 24 Cga 206/94 b v. 09.08.1995,rk.

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