(EStG § 20 Abs 1 Z. 2 lit. b, KStG § 12 Abs 1 Z. 2) Die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten eines Pkw steigt nicht mit der Höhe des Gewinns des Unternehmens, dem das Kfz betrieblich dient, und gilt auch für juristische Personen (GmbH).
VwGH 92/15/0144 v. 26.07.1995