(ASVG § 99 Abs. 2, ZustG § 21) Wird einem Leistungsbezieher der Hinweis auf Leistungsentzug bei Weigerung, sich einer Nachuntersuchung zu unterziehen, nicht zu eigenen Handen zugestellt, ist der Entzug der Leistung rechtswidrig.
OGH 10 Ob S 286/94 v. 14.03.1995