(UrlG § 9, § 10, BAG § 15 Abs. 4 lit. g) Kein Entfall von Urlaubsabfindung bzw. Sonderzahlungen bei Austritt wegen Aufgabe des Lehrberufs.
OLG Wien 8 Ra 57/95 v. 02.08.1995, Revision unzulässig
Die Rechtsfolgenanordnungen der §§ 9 und 10 UrlG hinsichtlich Urlaubsentschädigung bzw. Urlaubsabfindung ebenso wie solche über den Verlust der Sonderzahlungen lassen sich auf den Austritt des Lehrlings wegen Aufgabe des Lehrberufs nach § 15 Abs. 4 lit. g BAG nicht anwenden.