Entwurf eines Strukturanpassungsgesetzes 1996, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt
- Der allgemeine Absetzbetrag wird im mittleren Einkommensbereich verschliffen und steht für höhere Einkommen nicht mehr zu. Das Existenzminimum bleibt dabei unangetastet, weil die Verschleifung erst bei einem deutlich darüber liegenden Betrag einsetzt.