(BAO § 71) Das Unterbleiben einer beantragten Delegierung ist nur dann als Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn dieser Mangel von Relevanz ist. VwGH 95/16/0002 v. 26.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO § 71) Das Unterbleiben einer beantragten Delegierung ist nur dann als Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn dieser Mangel von Relevanz ist. VwGH 95/16/0002 v. 26.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)