(EStG § 18 Abs. 3 Z. 2) Der Nachkauf von Versicherungszeiten fällt nicht unter den Begriff "freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung" und unterliegt daher der Sonderausgabenabzugsbegrenzung.
VwGH 92/15/0105 v. 27.09.1995
(EStG § 18 Abs. 3 Z. 2) Der Nachkauf von Versicherungszeiten fällt nicht unter den Begriff "freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung" und unterliegt daher der Sonderausgabenabzugsbegrenzung.
VwGH 92/15/0105 v. 27.09.1995