(GewStG § 7 Z. 6) Von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlte Subhonorare sind hinzurechnungspflichtig. VwGH 95/13/0151 v. 18.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(GewStG § 7 Z. 6) Von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlte Subhonorare sind hinzurechnungspflichtig. VwGH 95/13/0151 v. 18.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)