Der Begriff der höheren Gewalt in § 12 Abs. 4 EStG 1988. Artikel von Mag. Michael Kortus und Mag. Wolfgang Ryda, in Finanz-Journal 1996/45, Heft 2, mit Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH 1340, 1418/78 v. 8. 6. 1979 = ARD 3177/16/79, wonach eine Gleichsetzung des Begriffes "höhere Gewalt" im Anwendungsbereich der steuerlichen Norm des § 12 Abs. 1 EStG 1972 und des Schadenersatzrechtes nicht vertretbar sei. Mit der Beschädigung von Kfz müsse zwar gerechnet werden, das bedeute aber nicht, daß der Einsatz eines Kfz zur Beförderung von Personen geradezu eine betriebstypische, zu seiner Vernichtung führende gefährliche Sache wäre; träfe dies zu, müßte sich jeder hüten, Autos zu benutzen.