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Begriff des Katastrophenschadens

Lohnsteuer und AbgabenARD 4724/35/96 Heft 4724 v. 27.2.1996

BMF v. 14.02.1996

Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" in § 34 Abs. 6 EStG umfaßt - wie aus der beispielhaften Aufzählung der vom Gesetzgeber diesem Begriff zugeordneten Schadensfälle (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) hervorgeht - außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen.

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