BMF v. 14.02.1996
Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" in § 34 Abs. 6 EStG umfaßt - wie aus der beispielhaften Aufzählung der vom Gesetzgeber diesem Begriff zugeordneten Schadensfälle (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) hervorgeht - außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen.