(ArbVG § 102) Die Aufforderung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, sich weisungsgemäß zu verhalten, ist keine Disziplinarmaßnahme, sondern eine schlichte Verwarnung.
OLG Wien 7 Ra 18/95 v. 15.11.1995
in Abänderung von ASG Wien 8 Cga 207/94 g v. 09.11.1994 = ARD 4629/24/95