(EStG § 37) Einnahmen (Verwertungserlöse) eines freiberuflich tätigen Erfinders aus seinem regelmäßigen Geschäftsbetrieb (= Erfindertätigkeit) unterliegen auch dann nicht dem Hälftesteuersatz, wenn es sich um Erfindungen handelt, deren Bearbeitung mehrere Jahre beansprucht. FLD f. Tirol 70.185-7/95 v. 03.04.1995. (ÖStZ 1996/38, Heft 1/2)