(ErbStG § 20 Abs. 4) Beim Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen besteht in Zusammenhang mit einem steuerfreien Betrag im Sinne des § 28 Abs. 5 EStG 1988 zu dem für die Erbschaftssteuer maßgeblichen Zeitpunkt keine den Nachlaß betreffende Einkommensteuerschuld. VwGH 95/16/0168 v. 19.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)