(EStG § 20 Abs. 1) Eine Satellitenempfangsanlage stellt wie ein Radio- oder Fernsehgerät ein typisches Gut der privaten Lebensführung auch dann dar, wenn weitere Fernsehgeräte für den Privatgebrauch zur Verfügung stehen. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat II, 92/135/09 v. 14.12.1994. (ÖStZ 1996/37, Heft 1/2)