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EStG § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. c

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4724/9/96 Heft 4724 v. 27.2.1996

(EStG § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. c) Die Anschaffung exklusiver Wohntextilien (Vorhang- bzw. Möbelstoffe, Gobelins, Stoffe für Wandbespannungen) ist kein Sanierungsaufwand, sondern nicht abzugsfähiger Instandhaltungsaufwand, auch wenn ein gewisser wärmedämmender bzw. isolierender Effekt mit ihrer Anbringung verbunden sein mag. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VIIa, 94/409/05 v. 14.11.1994. (ÖStZ 1996/36, Heft 1/2)

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