(ASchG § 27 Abs 4) Zur Klärung, ob zur Tatzeit dem § 86 Abs 1 AAV entsprechende versperrbare Kästen zur Verfügung gestanden sind, kann die Vornahme eines Lokalaugenscheins im nachhinein nicht als taugliches Beweismittel angesehen werden. VwGH 95/02/0280 v. 10.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)