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AlVG § 10 Abs. 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4724/3/96 Heft 4724 v. 27.2.1996

(AlVG § 10 Abs. 1) In der Unterlassung einer "offiziellen Krankmeldung" beim Arbeitsamt kann nicht eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ohne wichtigen Grund gesehen werden. Eine solche könnte - sachverhaltsbezogen - vielmehr nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitslose eine die Teilnahme verhindernde Krankheit vorgeschützt hätte. VwGH 95/08/0023 v. 05.09.1995. (Bescheid aufgehoben)

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