(EStG § 15 Abs. 2, § 25 Abs. 1) Sanktionen für den Mißbrauch eines Dienstfahrzeuges durch verbotswidrige Nutzung zu Privatfahrten müssen nicht im vorhinein formuliert werden und deren Fehlen in einer Betriebsvereinbarung über die dienstliche Nutzung von arbeitgebereigenen Kfz berechtigt allein nicht zum Ansatz eines lohnsteuerpflichtigen Vorteils aus dem Dienstverhältnis für Kfz-Privatnutzung.
VwGH 92/13/0274 v. 15.11.1995