(ASVG § 135) Versicherte können auch für außervertragliche ärztliche Leistungen (hier: 24-Stunden-Blutdruckmessung) im sogenannten kassenfreien Raum Kostenerstattung bei der Krankenbehandlung in Anspruch nehmen, soweit diese ausreichend und zweckmäßig ist und das Maß der Notwendigkeit nicht überschreitet.
OGH 10 Ob S 166/94 v. 28.11.1995