(AuslBG § 29, AngG § 23) Gehen dem Dienstverhältnis eines Ausländers Zeiten eines als Dienstverhältnis zu beurteilenden Werkvertrags ohne Beschäftigungsbewilligung voraus, sind diese Dienstzeiten bei Berechnung der Abfertigung als Zeiten eines gültigen Dienstverhältnisses in die Gesamtdienstzeit einzurechnen.
OGH 9 Ob A 190/95 v. 22.11.1995