(EStG § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1) Erhält der Arbeitnehmer nach der Verlegung des Betriebsorts des Arbeitgebers in ein anderes Bundesland von diesem sowohl eine Dienstwohnung als auch einen privat nutzbaren Dienstwagen, wobei diese Sachbezüge gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 als geldwerter Vorteil der Lohnbesteuerung unterzogen wurden, sind in Höhe dieses Sachbezuges Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine "doppelte Haushaltsführung" sowie für Familienheimfahrten vorliegen. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 94/409/12 v. 31.01.1995. (Finanz-Journal 1996/15, Heft 1)