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Änderung der Gruppenzugehörigkeit und passive Wahlberechtigung zur Zentralbetriebsratswahl

ArbeitsrechtARD 4722/21/96 Heft 4722 v. 20.2.1996

(ArbVG § 40, § 53, § 64) Eine durch Landesgesetz begründete Eigenschaft der bis dahin als Arbeiter bezeichneten Arbeitnehmer als "Landesangestellte in handwerklicher Verwendung" berührt den Bestand eines zuvor gewählten Arbeiterbetriebsrats nicht und nimmt dem Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrats nicht die Wahlberechtigung zur Wahl des Zentralbetriebsrats.

OGH 8 Ob A 298/95 v. 12.10.1995

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