(B-VG Art. 83, EG-Vertrag Art. 177 Abs. 3) Kommt ein innerstaatliches Gericht bei einer Auslegungsfrage des EU-Gemeinschaftsrechts seiner Vorlagepflicht zur Vorabentscheidung des EuGH nicht nach, wird dadurch das Recht auf den "gesetzlichen Richter" verletzt.
VfGHB-2300/95 v. 11.12.1995