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Verletzung der Menschenwürde am Arbeitsplatz

ArbeitsrechtARD 4721/29/96 Heft 4721 v. 16.2.1996

(GewO § 82 lit. g) Die Bezeichnung eines Arbeitskollegen mit "Arschloch", nachdem der Beleidiger dessen ihn behinderndes Kfz beschädigt hatte, verletzt die Menschenwürde und berechtigt zur Entlassung wegen Ehrverletzung.

OGH 8 Ob A 302/95 v. 12.10.1995

Die Beleidigung eines Arbeitskollegen durch einen Arbeitnehmer, der sich durch den Pkw des Beleidigten am Wegfahren vom Firmenparkplatz behindert fühlte, durch die am nächsten Tag gemachte Äußerung "Arschloch", stellt eine grobe Ehrverletzung im Sinne des § 82 lit. g GewO dar.

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