(EStG § 16 Abs. 1 Z. 6) Auch bei Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel infolge des Transports mehrerer Musikinstrumente und anderer Gegenstände kann kein Kilometergeld für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden, sondern sind die anfallenden Fahrtkosten mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 95/407/07 u.a. v. 28.03.1995. (Finanz-Journal 1996/15, Heft 1)