vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 303

BetriebswichtigesARD 4721/18/96 Heft 4721 v. 16.2.1996

(BAO § 303) Die Änderung der Verwaltungspraxis bzw. Rechtsprechung ist kein Wiederaufnahmegrund. FLD f. OÖ 8/39/1-1993 v. 20.04.1995. (ÖStZ 1996/40, Heft 1/2)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte