(BAO § 167, WAO § 128) Der Umstand, daß zum Zeitpunkt der Revision von Gästen mit einem Spielapparat gespielt wurde, läßt auf ein Halten des Apparates schließen. VwGH 93/17/0392 v. 24.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO § 167, WAO § 128) Der Umstand, daß zum Zeitpunkt der Revision von Gästen mit einem Spielapparat gespielt wurde, läßt auf ein Halten des Apparates schließen. VwGH 93/17/0392 v. 24.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)