(KV-Gastgewerbe) Teilzeitbeschäftigten im Gastgewerbe gebührt ab 1. 1. 1996 für die ersten vier Stunden pro Arbeitstag ein Stundenlohn von mindestens S 70,- (Änderung des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe in Punkt 5 lit. c). (Fachverband Gastronomie)