vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Gastgewerbe

Betriebswichtige GesetzeARD 4721/12/96 Heft 4721 v. 16.2.1996

(KV-Gastgewerbe) Teilzeitbeschäftigten im Gastgewerbe gebührt ab 1. 1. 1996 für die ersten vier Stunden pro Arbeitstag ein Stundenlohn von mindestens S 70,- (Änderung des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe in Punkt 5 lit. c). (Fachverband Gastronomie)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte