(AlVG § 33) Die Hinzurechnungsbestimmung des § 5 Abs. 5 Notstandshilfeverordnung (NHV) idF vor BGBl. Nr. 329/1995 hatte den Sinn, steuerrechtlich einkommensmindernde Beträge im Arbeitslosenversicherungsrecht so zu werten, als ob sie bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Einkommens nicht berücksichtigt worden wären, nicht aber das nach § 5 Abs. 5 NHV maßgebende Einkommen über den Gesamtbetrag der Einkünfte zu erhöhen. VwGH 95/08/0088 (früher: 94/08/0190) v. 05.09.1995. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)