vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Anspruchslohnveränderungen nach Betriebsübergang

ArbeitsrechtARD 4720/9/96 Heft 4720 v. 13.2.1996

(AVRAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2) Nach einem Betriebsübergang ist auf die zwingend zu übernehmen gewesenen einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen Arbeitnehmeransprüche der Kollektivvertrag des übernehmenden Arbeitgebers, etwa bei Ist-Lohn-Erhöhungen, anzuwenden und unterliegt der Anspruchslohn nunmehr dem neuen Kollektivvertrag des Betriebsübernehmers.

OGH 9 Ob A 97/95 v. 11.10.1995

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte