Behinderteneinstellungsbeihilfen
Einstellungsbeihilfe kann bei Neubegründung eines Dienstverhältnisses mit einer/m begünstigten Behinderten in Anspruch genommen werden, wenn diese/r vorher mindestens sechs Monate arbeitslos war. Schulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice oder anderer Rehabilitationsträger werden auf diesen Zeitraum angerechnet.