(ASVG § 4 Abs. 1 Z. 1) Für die Versicherungspflicht ist nicht die Beschäftigung bei einem Dienstgeber, der seinen Betriebssitz im Inland hat, gefordert. Die Versicherungspflicht setzt vielmehr eine unselbständige Beschäftigung im Inland voraus. BMAS 122.308/1-7/94 v. 20.07.1994. (ZAS Jud. 6/1995)