(AVRAG § 3 Abs. 1) Die Eingliederung einer bisherigen Arbeitgeber-Gesellschaft in eine Handelskette (Konzern) kann bei Veränderung der Gesellschaftsstruktur und einem Wechsel der Geschäftsführung einen Arbeitgeberwechsel durch Betriebsübernahme bewirken, wenn dem übernommenen Personal nicht in eindeutiger Weise das Gegenteil entsprechend offengelegt wurde.
OGH 9 Ob A 147/95 v. 08.11.1995