(EStG § 3 Abs. 1 Z. 15) Die Begünstigung von lediglich organisatorisch tätigen Außendienstmitarbeitern ohne Provisionsanspruch gegenüber Außendienstmitarbeitern mit Provisionsanspruch als Gruppe von Arbeitnehmern mit Zukunftssicherungsmaßnahmen ist betriebsbezogen und sachlich gerechtfertigt.
VwGH 95/13/0062 v. 18.10.1995