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Entfall der Wartezeit für Invaliditätspension nach Arbeitsunfall

SozialversicherungARD 4717/27/96 Heft 4717 v. 2.2.1996

(ASVG § 235 Abs. 3) Die Wartezeit für eine Invaliditätspension nach einem Arbeitsunfall im Ausland kann nur bei entsprechenden Gleichstellungsbestimmungen in SoSi-Abkommen auch bei ausländischer Versicherung des Dienstnehmers entfallen. Nach dem SoSi-Abkommen mit Jugoslawien (= Kroatien, Slowenien, Bosnien, Restjugoslawien) ist dies nicht der Fall.

OGH 10 Ob S 182/95 v. 19.09.1995

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