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AngG § 27 Z. 1

Betriebswichtige GesetzeARD 4717/14/96 Heft 4717 v. 2.2.1996

(AngG § 27 Z. 1) Wirkt sich ein außerdienstliches Verhalten auf das Dienstverhältnis mangels eines Zusammenhanges mit der dienstlichen Position und dem Aufgabenbereich nicht derart aus, daß dadurch das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebers verlorengeht, und hat es überdies auch kein solches Gewicht, daß seine negative Bedeutung für die betrieblichen und geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers objektiv eine Gefährdung herbeizuführen geeignet ist, liegt der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nicht vor. OGH 9 Ob A 156/95 v. 22.11.1995, in Bestätigung von OLG Wien 10 Ra 40/95 v. 9. 6. 1995 = ARD 4701/8/95.

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