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ZPO § 232, § 514

BetriebswichtigesARD 4716/27/96 Heft 4716 v. 30.1.1996

(ZPO § 232, § 514) Gegen den Beschluß, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit a limine (von vornherein) zurückgewiesene Klage aufträgt, steht dem Beklagten kein Rechtsmittel zu. OGH 9 Ob A 131/95 v. 12.07.1995.

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