(AngG § 27 Z 4, ABGB § 1154, § 879) Die Weigerung eines Arbeitnehmers sein Dienstfahrzeug, das er auch privat benutzen durfte, nach Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist zurückzustellen, ist ein Entlassungsgrund, wenn die Rückstellung in diesem Fall dienstvertraglich vereinbart ist.
OGH 8 Ob A 259/95 v. 18.08.1995