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Pflegebedarf wegen Konzentrationsschwäche

SozialversicherungARD 4715/29/96 Heft 4715 v. 26.1.1996

(BPGG § 4 Abs. 1) Eine relativ geringe Konzentrationsschwäche ist keine geistige oder psychische Behinderung, die eine Anleitung oder Beaufsichtigung bei der Zubereitung von Mahlzeiten erfordern würde und daher nach § 4 EinstV der Betreuung selbst gleichzusetzen wäre.

OGH 10 Ob S 175/95 v. 20.09.1995

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