(UStG § 4 Abs. 2 Z. 2) Der Umstand, daß ein Vertrag dem Forschungsorganisationsgesetz unterliegt, schließt unter Bedachtnahme auf Forschungsaufträge und sonstige wissenschaftliche Untersuchungen keineswegs aus, daß eine Leistung im Sinne des UStG vorliegt. VwGH 92/13/0214 v. 20.09.1995. (Bescheid aufgehoben)