vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG § 23

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4715/4/96 Heft 4715 v. 26.1.1996

(FinStrG § 23) Einen Lieferanten zu bestimmen, eine gefälschte Rechnung auszustellen, um so zu einer hohen Betriebsausgabe bzw. zu einem hohen Vorsteuerbetrag zu gelangen, stellt nicht nur die Verwendung betrügerischer Mittel, sondern auch direkten Vorsatz in seiner schärfsten Form dar, ohne Rücksicht darauf, daß letztlich der Verkürzungsbetrag relativ gering ausgefallen ist. VwGH 92/15/0049 v. 26.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!