(EStG § 28 Abs. 5, ErbStG § 20) Auch wenn die Verfügung des Erben beim Erwerb eines Gebäudes von Todes wegen über die einem steuerfreien Betrag zugeführten Mieteinnahmen beschränkt ist, unterliegt die Entstehung der Einkommensteuer dennoch dem Einfluß des Erben, so daß bei der Berechnung des Nachlaßvermögens die auf den steuerfreien Betrag entfallende Einkommensteuer nicht als Nachlaßschuld berücksichtigt werden kann. VwGH 95/16/0138 v. 27.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)