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ArbVG § 122 Abs. 1 Z. 3, § 116, § 118

Lohnsteuer und AbgabenARD 4713/12/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

(ArbVG § 122 Abs. 1 Z. 3, § 116, § 118) Versucht ein BR-Mitglied nicht, durch unwahre Angaben oder Manipulationen die Gewährung bezahlter Freizeit für Gewerkschaftsveranstaltungen zu erschleichen, sondern legt den Sachverhalt nach Kenntnis bzw. auf Aufforderung, wenn auch erst nach der jeweiligen Veranstaltung, offen, ist dies nicht als Untreue im Sinne des § 122 Abs. 1 Z. 3 ArbVG zu werten. OGH 9 Ob A 80/95 v. 28.06.1995.

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