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ABGB § 1295

Betriebswichtige GesetzeARD 4712/47/96 Heft 4712 v. 16.1.1996

(ABGB § 1295) Verhandelt ein Mandant über den Abschluß eines Vertrages, der dazu dienen soll, Steuern zu sparen, muß der zu diesem Gespräch hinzugezogene Steuerberater grundsätzlich von sich aus alle Voraussetzungen erläutern, die erforderlich sind, um den beabsichtigten steuerlichen Zweck zu erreichen. Bundesgerichtshof/BRD IX ZR 161/94 v. 09.11.1995. (Betriebs-Berater 1995/2609, Heft 51/52)

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