(EStG § 20 Abs. 1) Zuwendungen an Geschäftsfreunde, wie das Schenken von Flaschenweinen, Sekt, Bonbonnieren, etc., anläßlich des Weihnachtsfestes oder des Jahreswechsels sind nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. VwGH 91/13/0145 v. 11.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)